Bericht aus der Arbeit der Kirchenvorstände

Im Februar haben unsere Kirchenvorstände in einer gemeinsamen Tagung auch über das Grundgesetz unserer Kirche beraten. Unser Grundgesetz, "die Lebensordnung", legt die "Ordnung des kirchlichen Lebens in der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau" fest. Auf dieser Grundlage findet das kirchliche Leben in unseren Gemeinden seine Gestalt. In jeweils drei Schritten werden die wichtigsten Themen der Kirche in den Blick genommen: Der Auftrag der Kirche, Mitgliedschaft, Gottesdienst und Abendmahl, Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung werden vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, mit ihren biblisch- theologischen Begründungen und ihren kirchenrechtlichen Richtlinien und Regelungen beschrieben. Die neuste Fassung der Lebensordnung ist am 15. Juni 2013 in Kraft getreten, soll Anwendung in den Gemeinden finden, sich im Alltag der Kirche bewähren und ihrem Auftrag dienen.

Wir haben uns in unserer Tagung besonders mit allen Themen rund um die Bestattungen in unseren Dörfern befasst, unsere Entscheidungen vor Ort miteinander besprochen und vor dem Hintergrund der rechtlichen Voraussetzungen Beschlüsse bestätigt oder neu gefasst:

 

Glockenläuten am Sterbetag

Glocken läuten rechtlich nur zum Gebet und zum Gottesdienst. Wir Christen dürfen und sollen für jeden Menschen beten. Unsere Glocken in jedem unserer Dörfer läuten also zum Gebet für den Verstorbenen und seine Angehörigen am Sterbetag für jeden Menschen, der mit uns in unseren Dörfern gelebt hat, wenn die Angehörigen das wünschen und wenn Läuten üblich ist. Wenn irgend möglich nicht nach 20.00 Uhr.

 

Kirchliche Bestattung

Jedes Gemeindeglied wird kirchlich bestattet, soweit nicht sein eigener Wunsch dem widerspricht.
Die kirchliche Bestattung von Menschen, die keiner christlichen Kirche mehr angehören oder je angehört haben, ist gestattet, wenn die evangelischen Angehörigen den Wunsch äußern und wichtige seelsorgerliche Gründe dafür sprechen und der Verstorbene dem nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie ist ihrer seelsorgerlichen Verantwortung anvertraut. In einem solchen Trauergottesdienst gibt es keine Einschränkungen im Blick auf Kerzen, Glocken, Talar.

Die evangelische Bestattung eines Mitglieds der katholischen Kirche, das mit einem evangelischen Mitglied verheiratet ist, ist in enger Abstimmung und mit Zustimmung des zuständigen katholischen Pfarrers möglich.
Das gleiche gilt für Mitglieder anderer Kirchen, die der ACK, der "Arbeitgemeinschaft Christlicher Kirchen" angehören.

 

Trauergottesdienst in der Kirche

Wo es üblich ist und gewünscht wird, findet der kirchliche Trauergottesdienst in der Kirche statt oder an der Trauerhalle. In Wallernhausen werden Sarg und Urne zum Trauergottesdienst in die Kirche gebracht. In den anderen Dörfern kann der Trauergottesdienst in der Kirche stattfinden und Urne und Sarg anschließend an der Trauerhalle aufgenommen werden. Es ist auch möglich die Urne mit in die Kirche zu stellen, wenn es technisch möglich ist und der Transport der Urne zum Friedhof unter Mithilfe der Angehörigen organisiert und mit den Bestattern und der Stadt abgesprochen werden kann. In besonderen seelsorgerlichen Ausnahmefällen kann in Fauerbach und Glashütten auch der Sarg in die Kirche.

 

Trauergottesdienste anderer christlicher Kirchen in unseren Kirchen

In geschwisterlicher Verbundenheit können auch die Trauergottesdienste für Mitglieder anderer christlicher Kirchen, die der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen" angehören mit ihren Pfarrern in unseren Kirchen stattfinden.

 

Trauerfeiern, die keine kirchlichen Beerdigungen sind, für Menschen ohne christliches Bekenntnis oder für Angehörige verschiedener Gemeinden, die nicht Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sind

Der geschützte Raum unserer Kirche soll auch Menschen offen stehen, die einen Angehörigen in einem anderen Rahmen zu Grabe tragen, solange er die Würde des Ortes achtet und nicht gegen unser christliches Bekenntnis gerichtet ist. Sie können in unserer Kirche die Trauerfeier halten. Die Glocken läuten zu dieser Trauerfeier nicht. Sie werden gebeten für die Entlohnung der Küster und eventuell der Organisten zu sorgen. Über eine Spende zur Deckung der Betriebskosten freuen wir uns.

Bitte nehmen Sie, wenn Sie Fragen haben, Kontakt zu Pfarrerin Beate Henke auf.

Informationen zur "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" www.oekumene-ack.de

Druckexemplare der Lebensordnung können Sie im Pfarramt bekommen, weitere Informationen unter: www.ekhn.de